Nutzeraccount beantragen
Falls Sie nicht zu den Personengruppen für die automatische Erstellung eines Nutzeraccounts gehören, sondern eine der folgenden Beziehungen mit der Universität Greifswald haben (Mitglieder / Angehörige gemäß § 50 Abs. 2 / Abs. 3 LHG M-V), müssen Sie selbständig einen Nutzeraccount beim URZ beantragen:
- Privatdozent/in
- außerplanmäßige(r) Professor/in
- Honorarprofessor/in
- Professoren/innenvertretung / Gastprofessor/in / Gastdozent/in
- nebenberuflich künstlerische(r) Professor/in
- wissenschaftliche Hilfskraft
- Professor/in im Ruhestand
- Habilitand/in
- Ehrenbürger/in, Ehrensenator/in
Auch Personen, die nicht Mitglieder oder Angehörige der Universität sind, können zu wissenschaftlichen Zwecken oder zur Erfüllung der Aufgaben der Hochschule auf Antrag einen Nutzeraccount erhalten, sofern hierdurch die Belange der universitätszugehörigen Nutzer nicht beeinträchtigt werden (§ 5 Abs. 3 Nutzungsordnung des URZ). Hierzu gehören in der Regel , d.h. nicht abschließend, folgende Personen:
- von anderen Dienststellen abgeordnete Beschäftigte
- Gastwissenschaftler
- Hochschulsport
- IT-Bereich der KID (als Tochterfirma der UMG)
- IZfG
- Kooperation UMG: DRF Luftrettung
- Kooperation: Duene
- Kooperation: DZNE
- Kooperation: IKEM
- Kooperation: IMaB
- Kooperation: Klinikum Stralsund
- Kooperation: Studentenwerk
- Kooperation: Succow-Stiftung
- Praktikanten
- SHK (die nicht an der Uni Greifswald immatrikuliert sind)
- Stipendiaten
- Wartung
- Weiterbildungsstudenten
- Werkvertrag