Zentraler Nutzeraccount

Das URZ stellt jedem berechtigten Nutzer eine persönliche Nutzerkennung zur Verfügung. Diese ist zwingend erforderlich, damit Sie zentral angebotene Dienste, wie z.B. E-Mail oder WLAN, nutzen können. Die Verwaltung des zentralen Nutzeraccounts findet über die Accountverwaltung statt.

Automatische Erstellung eines Nutzeraccounts

Bei der Bereitstellung von Nutzeraccounts befolgen wir die Vorgaben des LHG M-V und der Nutzungsordnung des URZ, wo geregelt ist, wer berechtigt ist, die Einrichtungen und sonstigen Ressourcen der Universität zu nutzen, hier also, wem ein Zugang zu den Diensten des URZ gewährt werden kann.  Für Mitglieder im Sinne von § 50 Absatz 1 und § 55 Absatz 2 Nr. 6 LHG M-V werden vom URZ automatisch Accounts erzeugt und Accounteröffnungsschreiben bzw. Leporellos per Post versandt. Hierbei handelt es sich um folgende Personengruppen:

  • hauptberuflich Beschäftigte der Hochschule (einschließlich der Universitätsmedizin)
  • immatrikulierte Studierende
  • immatrikulierte Doktorandinnen und Doktoranden
  • Lehrbeauftragte

Falls Sie zu den hier genannten Personengruppen gehören, müssen Sie dem URZ auch keine Mitteilung über die Änderung persönlicher Daten, z.B. eine mögliche Weiterbeschäftigung oder den Wechsel der Studienrichtung machen. Alle notwendigen Daten erhalten wir vollautomatisch von der zuständigen Personalverwaltung oder dem Studierendensekretariat. Sollten Ihre Daten bei uns nicht korrekt sein, wenden Sie sich zu deren Korrektur bitte an diese Stellen.

Aktivierung des automatisch erstellten Nutzeraccounts

Die vom URZ angebotenen Dienste können erst genutzt werden, nachdem Sie das Kennwort geändert haben.
Bitte melden Sie sich daher mit den im Accounteröffnungsschreiben genannten Zugangsdaten in unserer Accountverwaltung an. Auf der linken Seite können Sie unter dem Menüpunkt 'Mein Profil' und 'Kennwort' Ihr Kennwort ändern.