Private Telefongespräche
Gemäß §4(1) der Dienstvereinbarung zur Nutzung des TK-Systems und der mobilen Telefonie vom 19.12.2013 ist es Ihnen gestattet, private Telefongespräche an einer beliebigen Nebenstelle über das TK-System zu führen, sofern und soweit der Dienstbetrieb hierdurch nicht beeinträchtigt wird.
Zur privaten Nutzung des TK-Systems ist die PIN Ihrer persönlichen Rufnummer zu verwenden.
Regelungen
Die Nutzung der TK-Anlage für private Gespräche unterliegt folgenden Regelungen:
- Sie besitzen einen aktivierten zentralen Nutzeraccount am URZ und nutzen Ihren universitären E-Mailaccount.
- Die Telefon-PIN Ihrer persönlichen Rufnummer darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei Zweifeln an der Geheimhaltung der PIN oder beim Verdacht des Missbrauchs müssen Sie die PIN unverzüglich ändern.
- Bei privaten Telefongesprächen an Ihrer Nebenstelle stellen Sie der zu wählenden Telefonnummer die Nummer 850 voran. Sie werden dann zur Legitimation nach Ihrer PIN gefragt.
- Bei privater Nutzung des TK-Systems fallen Gebühren an, die der Nutzer der Dienststelle zu erstatten hat. Die Telefonabrechnung erfolgt vierteljährlich. Unterschreiten die abzurechnenden Telefongebühren in diesem Zeitraum den Betrag von 5,00 EUR, sieht die Dienststelle von der Geltendmachung ab.
- Die Rechnung für privat geführte Telefongespräche wird Ihnen ausschließlich via E-Mail zugestellt. Einwändungen gegen die Rechnung sind binnen 8 Wochen nach Zugang beim URZ geltend zu machen.