Multifunktionale Chipkarte

Das URZ stellt Beschäftigten der Universität in Zusammenarbeit mit der Verwaltung eine multifunktionale Chipkarte zur Verfügung. Diese fungiert primär als Mitarbeiterausweis und als Schlüsselkarte für das elektronische Schließsystem der Universität.Die Nutzung der multifunktionalen Chipkarte ist freiwillig. Für den Fall, dass Sie die elektronische Schlüsselkarte für dienstliche Zwecke benötigen (z.B. für den Zutritt zu Diensträumen), ist deren Verwendung obligatorisch.

Kartenverlust

Sollte ein Karteninhaber seine multifunktionale Chipkarte verlieren, ist der Verlust unverzüglich unter folgender Hotline zu melden. Für die Sperrung benötigen Sie Ihren Benutzernamen des URZ: 

+49 3834 420 CARD

+49 3834 420 2273

Alternativ kann der Verlust im Ticketsystem gemeldet werden.

Kartenausgabe und -rücknahme

Die Ausgabe und Rückgabe der multifunktionalen Chipkarte erfolgt für alle Beschäftigten der Universität durch das Referat Bau- und Raumplanung. Gäste, die Zutritt zu den Instituten benötigen, erhalten entsprechende Gastkarten direkt im Institut und geben diese auch dort wieder ab.

Bedingungen für die Nutzung der Chipkarte

Die multifunktionalen Chipkarten sind personalisierte Karten, so dass diese nur nach einer Identitätsprüfung ausgegeben werden. Dabei wird der Zeitpunkt der Ausgabe erfasst. Bei Ausgabe der multifunktionalen Chipkarte werden dem zukünftigen Karteninhaber zudem die folgenden Nutzungsbedingungen der Chipkarte zur Verfügung gestellt, welche durch Unterschrift zu bestätigen sind.

  • Die Chipkarten sind Eigentum der Universität. Sie werden nach Identitätsnachweis nur zeitweise überlassen und sind vor missbräuchlicher Verwendung sowie Diebstahl zu schützen. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
  • Ein Auftragnehmer (z.B. Bauunternehmen, Gebäudedienstleister etc.), der für seine Mitarbeiter zur Ausführung von Tätigkeiten auf dem Gelände der Universität mehrere Chipkarten erhalten hat, muss stets belegen können, welcher seiner Mitarbeiter zu welchem Zeitpunkt welche Chipkarte(n) in seinem Besitz hatte.
  • Chipkarten dürfen keinen Hinweis auf ihre Verwendung (z.B. durch Anhänger, Beschriftung o.ä.) geben.
  • Beschädigungen oder der Verlust von Chipkarten sind unverzüglich bei der Ausgabestelle anzuzeigen. Bei schuldhaftem Verlust kann der Empfänger für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Auftragnehmer haften für ihre Mitarbeiter. Der Schadensersatz umfasst die Kosten der Wiederbeschaffung in Höhe von 15 EUR (inkl. Zubehör).
  • Ist die Tätigkeit an der Universität beendet, sind die Chipkarten sowie ggfs. Zubehör (Kartenhalter, Aufroller) unverzüglich bei der Ausgabestelle zurückzugeben.
  • Die Chipkarten besitzen eine Guthabenauflade- und Bezahlfunktion. Bei Verlust der Karte bestehen bezüglich eines Guthabens keine Ansprüche gegen die Universität. Vor Rückgabe der Karte ist das Guthaben aufzubrauchen bzw. abzubuchen.