Informationen für Einrichtungen
Wenn Sie als Einrichtung einen Gast empfangen, ist davon auszugehen, dass Sie bereits vorab mit diesem Kontakt hatten. Aufgrund des elektronischen Workflows für Gastaccounts muss durch den Antragsteller explizit eine genehmigende Person angegeben werden.
Teilen Sie Ihrem Gast bitte die E-Mail-Adresse der genehmigenden Person mit, die dieser im Antragsverfahren angeben muss. Dies muss eine persönliche E-Mail-Adresse sein (kein Funktionsaccount).