Klingeltöne

Im Reiter Einstellungen können Sie den Klingelton Ihres Endgerätes ändern. Hierbei können Sie nur zwischen vorhandenen Klingeltönen wählen.

Das URZ ist gerne bereit, das Angebot an Klingeltönen nach Ihren Wünschen zu erweitern. An einen neuen Klingelton gelten folgende Anforderungen:

  • der Klingelton muss GEMA- und lizenzkostenfrei sein und darf keinen einschränkenden Urheberrechtsauflagen unterliegen
  • Sie müssen dem URZ den Nachweis für den vorherigen Punkt erbringen
  • die Länge des Klingeltons darf 5 Sekunden nicht überschreiten
  • das Dateiformat muss WAV oder MP3 sein