Richtlinien zur Datenverarbeitung im URZ

Über die Accountverwaltung können Nutzer diverse Ressourcen (z.B. Speicherplatz auf den zentralen Dateiservern) beantragen. Die Nutzung dieser Ressourcen und der damit verbundenen Datenverarbeitung unterliegt folgenden Regelungen:

  1. Der Antragsteller verpflichtet sich, im URZ ausschließlich Daten zu speichern und zu verarbeiten, für die alle erforderlichen Einverständnisse und Genehmigungen in schriftlicher Form vorliegen.
  2. Der Antragsteller verpflichtet sich, die erforderlichen Einverständnisse und Genehmigungen auf Anfrage vorzulegen.
  3. Der Antragsteller verpflichtet sich bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) einzuhalten. Für die Beantragung der erforderlichen datenschutzrechtlichen Begutachtung der Datenverarbeitung ist der Antragsteller allein verantwortlich. Nr. 1 und 2 gelten entsprechend.