Richtlinie für den Multifunktionsraum im URZ
Auf der Grundlage von § 4 Abs. 4 der Ordnung des Universitätsrechenzentrums der Universität Greifswald erlässt der Direktor des Universitätsrechenzentrums (URZ) die nachstehende Benutzungsordnung für den Multifunktionsraum (MFR) im URZ.
Allgemeines
- Diese Richtlinie gilt für alle Personen, die den MFR im URZ verwenden.
- Der MFR ist vorrangig für Lehrveranstaltungen zu verwenden, die auf die vorhandene Rechentechnik angewiesen sind.
- Der Nutzungsbedarf ist beim URZ anzumelden. Die Anmeldung kann über eine Raumbuchung in der Groupware, über das Ticketsystem oder eine E-Mailanfrage erfolgen. Das URZ entscheidet selbständig über die Vergabe des MFR.
- Wenn keine Lehrveranstaltungen im MFR stattfinden, kann der MFR von Nutzer*innen des URZ innerhalb der URZ-Gebäudeöffnungszeiten selbständig genutzt werden.
Zutrittsregelungen
Lehrveranstaltungen
Lehrkräfte erhalten für die Dauer ihrer Lehrveranstaltung eine Zutrittsberechtigung für den MFR. Sie sind dafür verantwortlich, den MFR nach Ende ihrer Lehrveranstaltung wieder ordnungsgemäß zu verschließen.
Sonstige Zeiten
Außerhalb von Lehrveranstaltungen können alle Nutzer*innen des URZ, die über eine universitäre Schlüsselkarte verfügen, den MFR nutzen. Die Nutzer*innen sind dafür verantwortlich, die Tür zum MFR während der Nutzung geschlossen zu halten.
Verhaltensregeln
Die allgemeinen Verhaltensregeln im Umgang mit der IT-Technik an der Universität gemäß § 6 der Ordnung des Universitätsrechenzentrums der Universität Greifswald finden Anwendung. Der Verzehr von Speisen oder Getränken im MFR ist nicht gestattet.
Greifswald, den 23.07.2025
gez. Prof. Dr. Ralf Schneider
Direktor URZ