Gefahrenmeldeanlage

Die Telefonanlage verfügt über die Möglichkeit, eine Alarmierung in diversen Gefahrensituationen durchzuführen. Dies ist beispielsweise in folgenden Situationen sinnvoll

  • Feueralarm, wenn keine Brandmeldeanlage verfügbar ist
  • Unterstützungsanforderung von Beschäftigten
  • Hinweis auf eine AMOK-Situation

Einrichtung der Alarmierungsfunktion

Eine Alarmierung wird immer gebäudeweise durchgeführt. Auf diese Weise ist das URZ in der Lage, vollautomatisch die betroffenen Personen/Telefone zu ermitteln und in einer Gefahrensituation zu informieren.

Wenn Sie die Bereitstellung der Funktion wünschen, so wenden Sie sich bitte via Ticketsystem an das URZ.

  • Feueralarm
    Diese Funktion ist nur in Gebäuden sinnvoll, die über keine Brandmeldeanlage verfügen.
  • Unterstützungsanforderung von Beschäftigten
    Hierüber kann eine Person durch das Drücken einer Funktionstaste am Telefon alle andern Personen im Gebäude darüber informieren, dass sie Untersützung benötigt. Wie auf diese Alarmierung zu reagieren ist, muss einrichtungsintern geklärt werden.
    Hierfür wird immer die Funktionstaste 6 verwendet (rechts oben auf dem 12er-Block).
  • AMOK-Alarm
    Hierüber können alle anderen Personen im Gebäude durch das Drücken einer Funktionstaste am Telefon über eine AMOK-Situation informiert werden. Wie auf diese Alarmierung zu reagieren ist, muss einrichtungsintern geklärt werden.
    Hierfür wird immer die Funktionstaste 1 verwendet (links oben auf dem 12er-Block).